Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Grenzübergang Breitenberg (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 133/1989 · in Kraft seit 1989-04-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung regelte die Einrichtung vorgeschobener österreichischer und deutscher Grenzdienststellen am Übergang Breitenberg. Österreich und Deutschland sind seit Dezember 1997 beide Mitglieder des Schengen-Raumes, in dem systematische Grenzkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen weggefallen sind. Die Vereinbarung hat damit keine operative Wirkung mehr und ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Breitenberg werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet; deutsche Bedienstete können auf österreichischem Gebiet die Grenzabfertigung vornehmen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz