Autobahngrenzübergang Arnoldstein - Coccau (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 118/1989 · in Kraft seit 1989-02-07
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag regelt den Durchgang von Exekutivorganen im Zusammenhang mit der Grenzabfertigung am Übergang Arnoldstein-Coccau. Mit Wegfall der Binnengrenzkontrollen (Schengen) und dem neuen Polizeikooperationsvertrag mit Italien (2017) ist er überholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz