Deregulierung, aber richtig

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Gemeinschaftszollamt Arnoldstein - Mietbedingungen (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 338/1989 · in Kraft seit 1989-06-08

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag regelt allein die Mietbedingungen eines Gemeinschaftszollamts an der Binnengrenze zu Italien. Ein solches gemeinsames Zollamt hat seit Zollunion und Schengen keine Funktion mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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