Deregulierung, aber richtig

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Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 494/1987 · in Kraft seit 1987-12-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt Bau, Instandhaltung und Betrieb eines Grenztunnels zwischen Reutte und Fuessen. Es betrifft konkrete grenzueberschreitende Infrastruktur und ist weiterhin erforderlich.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 Gegenstand des Abkommens (1) Gegenstand dieses Abkommens sind Bau, Instandhaltung einschließlich Erneuerung wesentlicher Teile und Betrieb eines Grenztunnels, der auf österreichischem Hoheitsgebiet im Zuge der von Reutte kommenden Bundesstraße, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Bundesautobahn A 7 liegt. (2) Die Lage des Grenztunnels wird durch den Lageplan bestimmt, der diesem Abkommen als Anlage beigefügt ist.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz