Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 494/1987 · in Kraft seit 1987-12-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Abkommen regelt Bau, Instandhaltung und Betrieb eines Grenztunnels zwischen Reutte und Fuessen. Es betrifft konkrete grenzueberschreitende Infrastruktur und ist weiterhin erforderlich.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 Gegenstand des Abkommens (1) Gegenstand dieses Abkommens sind Bau, Instandhaltung einschließlich Erneuerung wesentlicher Teile und Betrieb eines Grenztunnels, der auf österreichischem Hoheitsgebiet im Zuge der von Reutte kommenden Bundesstraße, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Bundesautobahn A 7 liegt. (2) Die Lage des Grenztunnels wird durch den Lageplan bestimmt, der diesem Abkommen als Anlage beigefügt ist.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz