Grenzübergang Passau-Saming (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 195/1987 · in Kraft seit 1987-05-20
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Vereinbarung regelte die Einrichtung vorgeschobener österreichischer und deutscher Grenzdienststellen am Übergang Passau-Saming. Österreich und Deutschland sind seit Dezember 1997 beide Mitglieder des Schengen-Raumes, in dem systematische Grenzkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen weggefallen sind. Die Vereinbarung hat damit keine operative Wirkung mehr und ist gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Passau-Saming werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet; deutsche Bedienstete können auf österreichischem Gebiet die Grenzabfertigung vornehmen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz