Übereinkommen über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 334/1987 · in Kraft seit 2014-07-19
49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Uebereinkommen ueber Verwaltungshilfe fuer Fluechtlinge erleichtert die Beschaffung von Personenstandsnachweisen fuer Schutzsuchende und dient legitimer internationaler Zusammenarbeit.
Kategorien
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