Deregulierung, aber richtig

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Grenzbrücke über den Steinbach (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 507/1986 · in Kraft seit 1986-11-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt Bau und Instandhaltung einer Grenzbruecke ueber den Steinbach. Es betrifft konkrete grenzueberschreitende Infrastruktur und ist weiterhin erforderlich.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Gegenstand des Abkommens Gegenstand dieses Abkommens ist der Bau und die Instandhaltung einer Grenzbrücke über den Steinbach, nachfolgend als „Brücke“ bezeichnet, die auf österreichischem Hoheitsgebiet im Zuge der Loferer Ersatzstraße B 312, auf deutschem Hoheitsgebiet im Zuge der Bundesstraße B 21 liegt.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz