Grenzbrücke über den Steinbach (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 507/1986 · in Kraft seit 1986-11-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt Bau und Instandhaltung einer Grenzbruecke ueber den Steinbach. Es betrifft konkrete grenzueberschreitende Infrastruktur und ist weiterhin erforderlich.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS
Artikel 1 Gegenstand des Abkommens Gegenstand dieses Abkommens ist der Bau und die Instandhaltung einer Grenzbrücke über den Steinbach, nachfolgend als „Brücke“ bezeichnet, die auf österreichischem Hoheitsgebiet im Zuge der Loferer Ersatzstraße B 312, auf deutschem Hoheitsgebiet im Zuge der Bundesstraße B 21 liegt.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz