Grenzgebiet - alpiner Touristenverkehr (Jugoslawien)
· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 43/1985 · in Kraft seit 1985-02-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über den alpinen Touristenverkehr im Grenzgebiet ist mit der untergegangenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen; gegenüber dem EU-Mitglied Slowenien ist der Grenzverkehr zudem durch Schengen frei.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz