Deregulierung, aber richtig

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Grenzgebiet - alpiner Touristenverkehr (Jugoslawien)

· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 43/1985 · in Kraft seit 1985-02-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über den alpinen Touristenverkehr im Grenzgebiet ist mit der untergegangenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen; gegenüber dem EU-Mitglied Slowenien ist der Grenzverkehr zudem durch Schengen frei.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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