Deregulierung, aber richtig

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Grenzgebiet - alpiner Touristenverkehr (Slowenien)

· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 43/1985 · in Kraft seit 1993-11-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen erleichterte den Grenzübertritt für den alpinen Tourismus mit vereinfachten Dokumenten und stammt noch aus der Zeit Jugoslawiens. Seit Slowenien EU- und Schengen-Mitglied ist, gibt es an dieser Grenze keine Kontrollen mehr; die Regelung ist überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 5 ↗ RIS

Artikel 5 Die Teilnehmer am alpinen Touristenverkehr sind auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates verpflichtet, sich auf Aufforderung durch Grenzorgane mit einem in Artikel 1 des Abkommens vorgesehenen Reisedokument auszuweisen und die mitgeführten Gegenstände vorzuzeigen.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz