Grenzgebiet - alpiner Touristenverkehr (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 43/1985 · in Kraft seit 1993-11-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen erleichterte den Grenzübertritt für den alpinen Tourismus mit vereinfachten Dokumenten und stammt noch aus der Zeit Jugoslawiens. Seit Slowenien EU- und Schengen-Mitglied ist, gibt es an dieser Grenze keine Kontrollen mehr; die Regelung ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 5 ↗ RIS
Artikel 5 Die Teilnehmer am alpinen Touristenverkehr sind auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates verpflichtet, sich auf Aufforderung durch Grenzorgane mit einem in Artikel 1 des Abkommens vorgesehenen Reisedokument auszuweisen und die mitgeführten Gegenstände vorzuzeigen.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz