Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung Autobahngrenzübergang Arnoldstein (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 468/1985 · in Kraft seit 1985-12-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen am Autobahnübergang Arnoldstein zu Italien. Seit Zollunion und Schengen finden zwischen Österreich und Italien keine regulären Grenzabfertigungen mehr statt; der Regelungszweck ist entfallen.

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