Grenzabfertigung Autobahngrenzübergang Arnoldstein (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 468/1985 · in Kraft seit 1985-12-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung regelt nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen am Autobahnübergang Arnoldstein zu Italien. Seit Zollunion und Schengen finden zwischen Österreich und Italien keine regulären Grenzabfertigungen mehr statt; der Regelungszweck ist entfallen.
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Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz