Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung Strecke Sillian-San Candido/Innichen (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 470/1985 · in Kraft seit 1985-12-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Grenzabfertigung zwischen EU-Staaten ist durch Zollunion und Schengen entfallen.

Begründung

Durchfuehrungsabkommen ueber Grenzabfertigung auf der Strecke Sillian-San Candido; durch Schengen und die EU-Zollunion gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 und Artikel 24 des Abkommens vom 29. März 1974 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt *) folgendes vereinbart: ___________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 472/1976

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz