Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung Bahnhof Brennero/Brenner, Innsbruck-Fortezza (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 471/1985 · in Kraft seit 1985-12-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Grenzabfertigung zwischen EU-Staaten ist durch Zollunion und Schengen entfallen.

Begründung

Durchfuehrungsabkommen ueber Grenzabfertigungsstellen am Bahnhof Brenner; mit Wegfall der Binnengrenzkontrollen (Schengen) und der Zollunion ist der Zweck entfallen.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 und Artikel 24 des Abkommens vom 29. März 1974 zwischen der Italienischen Republik und der Republik Österreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt *) folgendes vereinbart: __________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 472/1976

KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz