Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Elfenbeinküste)

· Vertrag – Elfenbeinküste · BGBl. Nr. 298/1985 · in Kraft seit 1985-08-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen von 1985 mit der Elfenbeinküste über die Visafreiheit für Diplomaten- und Dienstpassinhaber ist durch Österreichs EU-Mitgliedschaft und das Schengen-Recht weitgehend überholt. Einreiseregelungen für Inhaber diplomatischer Pässe aus Drittstaaten werden heute im Rahmen des EU-Rechts und moderner bilateraler Abkommen gehandhabt; dieser Altvertrag von 1985 hat keine eigenständige operative Bedeutung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Notenwechsel tritt gemäß seinem Artikel 6 Absatz 1 am 1. August 1985 in Kraft.

Art. 1 ↗ RIS

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER MINISTER Abidjan, am 22. Mai 1985 Nr. 128 AE/CAB 5 Sehr geehrter Herr Botschafter! Ich beehre mich, Eurer Exzellenz den Abschluß eines Abkommens zwischen unseren beiden Regierungen vorzuschlagen, das beiderseitig die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen von der Sichtvermerkspflicht befreit. Das vorgeschlagene Abkommen enthält sieben Klauseln: 1. (1) Staatsbürger der Republik Elfenbeinküste und Staatsbürger der Republik Österreich, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen in das Gebiet des anderen Staates einreisen, ohne sich vorher einen Sichtvermerk beschaffen zu müssen. (2) Die Aufenthaltsdauer nach jeder Einreise darf drei Monate nicht überschreiten. 2. (1) Inhaber gültiger Diplomaten- oder Dienstpässe, die Angehörige der diplomatischen oder einer konsularischen Vertretung eines der beiden Staaten auf dem Gebiet des anderen Staates sind, oder Vertreter eines der beiden Staaten bei einer internationalen Organisation mit dem Sitz auf dem Gebiet des anderen Staates oder Beamte einer solchen Organisation dürfen sich bis zur Beendigung ihrer Mission oder ihres Amtes ohne Sichtvermerk auf dem Gebiet des an

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz