Deregulierung, aber richtig

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Grenzübergang Großgmain/Bayerisch Gmain (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 207/1984 · in Kraft seit 1984-05-31

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung regelte die Einrichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Übergang Großgmain/Bayerisch Gmain auf österreichischem Gebiet sowie die wechselseitige Grenzabfertigung auf dem Gebiet des jeweils anderen Staates. Österreich und Deutschland sind seit Dezember 1997 beide Mitglieder des Schengen-Raumes, in dem systematische Grenzkontrollen weggefallen sind. Die Vereinbarung hat damit keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Großgmain/Bayerisch Gmain werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet; österreichische Bedienstete können auf deutschem Gebiet die Grenzabfertigung vornehmen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz