Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über den Personenverkehr (Monaco)

· Vertrag – Monaco · BGBl. Nr. 404/1983 · in Kraft seit 1983-09-09

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt den Personenverkehr mit Monaco und erleichtert das Reisen. Es dient einem legitimen Zweck und schränkt keine inländische Freiheit ein.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise in das Fürstentum Monaco für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz