Abkommen über den Personenverkehr (Monaco)
· Vertrag – Monaco · BGBl. Nr. 404/1983 · in Kraft seit 1983-09-09
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den Personenverkehr mit Monaco und erleichtert das Reisen. Es dient einem legitimen Zweck und schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise in das Fürstentum Monaco für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz