Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Sperrgebiet Steinmandl

· V · BGBl. Nr. 554/1983 · in Kraft seit 1984-01-01

43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung erklärt das Grundstück Steinmandl in der KG Michelstetten zum militärischen Sperrgebiet. Solange das Grundstück militärisch genutzt wird, dient die Beschränkung dem legitimen Zweck der Landesverteidigung. Ein Hinweis auf eine Aufgabe der militärischen Nutzung liegt nicht vor.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Das Grundstück Nr. 519/2, KG Michelstetten, („Steinmandl“) wird zum Sperrgebiet erklärt. 05.05.2020 10005546 NOR12060949 N4198313172L

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft. 05.05.2020 10005546 NOR12060950 N4198313173L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz