Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)
· Vertrag – Malaysia · BGBl. Nr. 193/1983 · in Kraft seit 1983-05-19
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Abkommen hebt die Sichtvermerkspflicht für Kurzaufenthalte auf und erweitert damit die Reisefreiheit. Als Abkommen mit einem Drittstaat dient es einem legitimen Zweck und belastet niemanden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Österreichische Staatsbürger und malaysische Staatsangehörige, die einen von der zuständigen Behörde ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen in das Gebiet des anderen Vertragsstaates sichtvermerksfrei einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten, sofern eine solche Einreise oder ein solcher Aufenthalt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz