Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Grenzübergang Braunau am Inn (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 51/1982 · in Kraft seit 1982-02-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung errichtet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen am Grenzübergang Braunau am Inn auf österreichischem Gebiet. Mit dem Schengen-Beitritt sind alle Grenzkontrollen an der österreichisch-deutschen Grenze entfallen; der Vertrag ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Braunau am Inn werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 4. Dezember 1980 *) über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang Braunau am Inn außer Kraft. _____________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 19/1981

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz