Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 205/1981 · in Kraft seit 1981-05-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Vereinbarung errichtet wechselseitig vorgeschobene Grenzdienststellen beider Länder am Autobahngrenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn. Mit dem Schengen-Beitritt wurden alle Grenzkontrollen abgebaut; die vertraglich eingerichteten Dienststellen und Zonen bestehen nicht mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen und auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt
Art. 3 ↗ RIS
Artikel 3 Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 5. Juli 1972 über die Errichtung vorgeschobener Grenzdienststellen auf deutschem und auf österreichischem Gebiet am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn außer Kraft *). _________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 310/1972
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz