Deregulierung, aber richtig

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Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 205/1981 · in Kraft seit 1981-05-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung errichtet wechselseitig vorgeschobene Grenzdienststellen beider Länder am Autobahngrenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn. Mit dem Schengen-Beitritt wurden alle Grenzkontrollen abgebaut; die vertraglich eingerichteten Dienststellen und Zonen bestehen nicht mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen und auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 5. Juli 1972 über die Errichtung vorgeschobener Grenzdienststellen auf deutschem und auf österreichischem Gebiet am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn außer Kraft *). _________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 310/1972

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz