Grenzübergang Passau-Voglau (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 95/1981 · in Kraft seit 1981-03-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Vereinbarung regelte die Einrichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Übergang Passau-Voglau auf deutschem Gebiet. Österreich und Deutschland sind seit Dezember 1997 beide Mitglieder des Schengen-Raumes, in dem systematische Grenzkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen weggefallen sind. Die Vereinbarung hat damit keine operative Wirkung mehr und ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Passau-Voglau werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz