Deregulierung, aber richtig

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Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung (Luxemburg)

· Vertrag – Luxemburg · BGBl. Nr. 112/1981 · in Kraft seit 1981-05-01

49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung mit Luxemburg; der Beglaubigungsverzicht wird inzwischen von EU-Recht mitgetragen, die Verwaltungskooperation bleibt aber unschädlich und nützlich.

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