Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung (Luxemburg)
· Vertrag – Luxemburg · BGBl. Nr. 112/1981 · in Kraft seit 1981-05-01
49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung mit Luxemburg; der Beglaubigungsverzicht wird inzwischen von EU-Recht mitgetragen, die Verwaltungskooperation bleibt aber unschädlich und nützlich.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz