Doppelbürger - Ableistung des Militärdienstes (Argentinien)
· Vertrag – Argentinien · BGBl. Nr. 450/1981 · in Kraft seit 1981-12-01
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Vertrag über den Militärdienst von Doppelbürgern; er befreit Betroffene von doppelter Wehrpflicht und wirkt damit entlastend. Legitime zwischenstaatliche Koordinierung der Staatsbürgerpflichten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 (1) Personen, die auf Grund der argentinischen Gesetze die argentinische und auf Grund der österreichischen Gesetze die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind in Friedenszeiten von der Ableistung des Militärdienstes in Österreich unter der Bedingung befreit, daß sie durch eine amtliche, von den zuständigen argentinischen Behörden ausgestellte Urkunde nachweisen können, daß sie ihren Militärdienst in der Argentinischen Republik abgeleistet haben oder von diesem auf Grund der argentinischen Gesetze dauernd befreit worden sind. Falls sie ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Österreich haben, sind sie ferner von der Ableistung des Militärdienstes befreit, solange sie nachweisen können, daß ihnen für die Ableistung des Militärdienstes von den argentinischen Behörden ein Aufschub gewährt worden ist. (2) Personen, die auf Grund der österreichischen Gesetze die österreichische und auf Grund der argentinischen Gesetze die argentinische Staatsbürgerschaft besitzen, sind in Friedenszeiten von der Ableistung des Militärdienstes in Argentinien unter der Bedingung befreit, daß sie durch eine amtliche, von den zuständigen österreichischen Behörden ausgestellte Urkunde nachwei
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz