Deregulierung, aber richtig

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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung - vorübergehende Aussetzung

· K · BGBl. Nr. 405/1981 · in Kraft seit 1981-09-03

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
1Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1981 dokumentiert lediglich die vorübergehende Aussetzung der Visafreiheit durch die Philippinen. Es handelt sich um eine einmalige Bekanntmachung ohne fortlaufenden Regelungsgehalt. Die Österreich-Philippinen-Reiseregelungen sind heute durch das Schengen-Recht vollständig ersetzt; diese historische Notiz hat keinerlei operative Bedeutung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung - vorübergehende Aussetzung BGBl. Nr. 405/1981 03.09.1981 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1981 betreffend die vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 28. Oktober 1977 StF: BGBl. Nr. 405/1981 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die Anwendung der Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl. Nr. 573/1977, wurde von der Regierung der Philippinen gemäß Art. 8 des zitierten Abkommens mit der Note der Philippinischen Botschaft Wien, No. VN-51/81 vom 21. Mai 1981, die am 26. Mai 1981 beim Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten einlangte, vorübergehend ausgesetzt, sodaß diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz