Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 308/1980 · in Kraft seit 1980-06-15
49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Uebereinkommen vereinheitlicht die Angabe von Familien- und Vornamen in Personenstandsbuechern und erleichtert die grenzueberschreitende Verwaltungszusammenarbeit.
Kategorien
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