Deregulierung, aber richtig

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Grenzübergang Simbach-Innbrücke (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 505/1978 · in Kraft seit 1978-11-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung richtet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet am Grenzübergang Simbach-Innbrücke ein. Mit dem Schengen-Beitritt sind alle Grenzkontrollen an der österreichisch-deutschen Grenze entfallen; der gesamte Vertragsinhalt ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Simbach-Innbrücke werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 12. Juni 1974 über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Simbach-Innbrücke *) außer Kraft. ___________________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 441/1974

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz