Grenzübergang Simbach-Innbrücke (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 505/1978 · in Kraft seit 1978-11-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Vereinbarung richtet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet am Grenzübergang Simbach-Innbrücke ein. Mit dem Schengen-Beitritt sind alle Grenzkontrollen an der österreichisch-deutschen Grenze entfallen; der gesamte Vertragsinhalt ist gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Simbach-Innbrücke werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt
Art. 3 ↗ RIS
Artikel 3 Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 12. Juni 1974 über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Simbach-Innbrücke *) außer Kraft. ___________________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 441/1974
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz