Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 127/1978 · in Kraft seit 1978-04-02
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den Personenverkehr zwischen beiden Staaten. Die Freizügigkeit ist zwischen EU-Mitgliedstaaten durch Unionsrecht und Schengen geregelt; die bilaterale Regelung ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz