Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 472/1976 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Routinemaessige Grenz- und Zollabfertigung zwischen EU-Staaten ist durch die EU-Zollunion und Schengen entfallen.

Begründung

Rahmenabkommen mit Italien ueber nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen; mit der EU-Zollunion und Schengen ist die routinemaessige Grenzabfertigung entfallen und das Abkommen gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS

ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Im Sinne dieses Abkommens bedeuten

KI-Analyse · 2026-07-20 · 29 §§ im Datensatz