Sperrgebiet Großharras
· V · BGBl. Nr. 56/1976 · in Kraft seit 1976-03-01
43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
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Begründung
Die Verordnung erklärt ein bestimmtes militärisches Grundstück in Großharras zum Sperrgebiet. Solange das Grundstück militärisch genutzt wird, ist der Schutz dieser Anlage ein legitimer, verhältnismäßiger Staatszweck. Ein Widerruf der Nutzung ist nicht erkennbar.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Das Grundstück Nr. 2105, KG Großharras, wird zum Sperrgebiet erklärt. 29.03.2022 10005422 NOR12060063 N4197614725L
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. März 1976 in Kraft. 29.03.2022 10005422 NOR12060064 N4197614726L
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