Sperrgebiet Fußach
· V · BGBl. Nr. 55/1976 · in Kraft seit 1976-03-01
43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
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Begründung
Die Verordnung erklärt ein konkretes militärisches Grundstück in Fußach zum Sperrgebiet. Solange das Grundstück militärisch genutzt wird, dient die Sperrgebietserklärung dem Schutz militärischer Anlagen und damit der Landesverteidigung – einem legitimen Staatszweck. Es sind keine Anzeichen erkennbar, dass die militärische Nutzung aufgegeben wurde.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Das Grundstück Nr. 547, KG Fußach, wird zum Sperrgebiet erklärt. 28.06.2023 10005421 NOR12060067 N4197614749L
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. März 1976 in Kraft. 28.06.2023 10005421 NOR12060068 N4197614750L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz