Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolumbien)
· Vertrag – Kolumbien · BGBl. Nr. 489/1975 · in Kraft seit 1975-09-02
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Abkommen aus 1975 befreit österreichische Staatsbürger in Kolumbien und kolumbianische Staatsbürger in Österreich von Sichtvermerksgebühren. Seit 2015 können kolumbianische Staatsangehörige visumfrei in den Schengen-Raum einreisen, womit der Kern von Artikel 2 gegenstandslos geworden ist. Das Abkommen ist durch das EU-Visarecht und modernere bi- wie multilaterale Vereinbarungen vollständig überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die in der Republik Kolumbien wohnhaften österreichischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren für die Erteilung des Wiedereinreisesichtvermerkes befreit.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Die in der Republik Österreich wohnhaften kolumbianischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren und Abgaben für die Erteilung eines unbefristeten Sichtvermerkes für die ein- oder mehrmalige Wiedereinreise befreit.
Art. 3 ↗ RIS
Artikel 3 Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt neunzig Tage nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung außer Kraft. Wenn die Regierung der Republik Kolumbien bereit ist, die obigen Bestimmungen über die Aufhebung von Visagebühren zu akzeptieren, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß die vorliegende Note und die Note Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Republik Kolumbien und der Republik Österreich darstellen soll. Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Tage in Kraft, an dem die beiden Vertragsstaaten einander notifizieren, daß die jeweiligen verfassungsmäßigen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz