Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 471/1975 · in Kraft seit 2019-01-18
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Europaratsuebereinkommen koordiniert Fragen mehrfacher Staatsangehoerigkeit und der Wehrpflicht und dient legitimer zwischenstaatlicher Abstimmung. Es begruendet keine unverhaeltnismaessige inlaendische Beschraenkung.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz