Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie Vernichtung solcher Waffen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 432/1975 · in Kraft seit 1975-03-26
49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Uebereinkommen ueber das Verbot biologischer Waffen und Toxinwaffen ist ein geltender Grundpfeiler der Ruestungskontrolle und internationalen Sicherheit.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz