Deregulierung, aber richtig

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Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie Vernichtung solcher Waffen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 432/1975 · in Kraft seit 1975-03-26

49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Uebereinkommen ueber das Verbot biologischer Waffen und Toxinwaffen ist ein geltender Grundpfeiler der Ruestungskontrolle und internationalen Sicherheit.

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