Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 538/1974 · in Kraft seit 2022-04-05

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses UN-Uebereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit dient dem Schutz vor Rechtlosigkeit und ist weiterhin geltendes, grundrechtlich bedeutsames Voelkerrecht.

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