Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 370/1972 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieser Vertrag verbietet die Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und ist geltendes Ruestungskontrollrecht.
Kategorien
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