Deregulierung, aber richtig

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Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 370/1972 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Vertrag verbietet die Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und ist geltendes Ruestungskontrollrecht.

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