Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und Österreich über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
· Vertrag – IAEO · BGBl. Nr. 239/1972 · in Kraft seit 1972-07-23
49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Sicherungsabkommen mit der IAEO nach dem Atomwaffensperrvertrag; zentraler voelkerrechtlicher Beitrag zur Nichtverbreitung.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 99 §§ im Datensatz