Deregulierung, aber richtig

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Paß- und Zollabfertigung - Durchführung (Ungarn)

· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 203/1971 · in Kraft seit 1971-06-27

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Pass- und Zollkontrollen an der Binnengrenze sind durch Schengen und die EU-Zollunion abgelost.

Begründung

Durchfuhrungsvereinbarung von 1971 zur Pass- und Zollabfertigung an der gemeinsamen Grenze. Ihr Kern - systematische Grenz- und Zollkontrollen - ist seit dem EU-Beitritt Ungarns und dem Schengen-Beitritt gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 (1) Folgende Räumlichkeiten sind für die österreichischen Paßkontroll- und Zolldienststellen bestimmt: (2) Die im Absatz 1 enthaltenen Bestimmungen können durch Notenwechsel zwischen den Regierungen der Vertragsstaaten geändert werden.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz