Deregulierung, aber richtig

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Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 101/1971 · in Kraft seit 1971-03-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung regelte die Einrichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Übergang Dürrnberg/Neuhäusl auf österreichischem Gebiet. Österreich und Deutschland sind seit Dezember 1997 beide Mitglieder des Schengen-Raumes, in dem systematische Grenzkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen weggefallen sind. Die Vereinbarung hat damit keine operative Wirkung mehr und ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz