Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 101/1971 · in Kraft seit 1971-03-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Vereinbarung regelte die Einrichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Übergang Dürrnberg/Neuhäusl auf österreichischem Gebiet. Österreich und Deutschland sind seit Dezember 1997 beide Mitglieder des Schengen-Raumes, in dem systematische Grenzkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen weggefallen sind. Die Vereinbarung hat damit keine operative Wirkung mehr und ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Dürrnberg/Neuhäusl werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz