Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Passau-Achleiten) (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 130/1970 · in Kraft seit 1970-04-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Vertrag regelt die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet am Grenzübergang Passau-Achleiten. Österreich und Deutschland sind beide Mitglieder des Schengen-Raums; Grenzkontrollen zwischen den beiden Ländern wurden 1997 abgeschafft. Vorgeschobene Grenzstellen haben damit keinerlei operative Funktion mehr. Das Abkommen ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Passau-Achleiten werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz