Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Passau-Achleiten) (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 130/1970 · in Kraft seit 1970-04-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Vertrag regelt die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet am Grenzübergang Passau-Achleiten. Österreich und Deutschland sind beide Mitglieder des Schengen-Raums; Grenzkontrollen zwischen den beiden Ländern wurden 1997 abgeschafft. Vorgeschobene Grenzstellen haben damit keinerlei operative Funktion mehr. Das Abkommen ist vollständig gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Passau-Achleiten werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz