Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 258/1970 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2015-08-21
49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag ueber die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen ist ein geltender Grundpfeiler der internationalen Sicherheitsordnung und der Ruestungskontrolle.
Kategorien
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