Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung im Eisenbahnpersonenverkehr (Jugoslawien)

· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 169/1968 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über die Grenzabfertigung im Eisenbahnpersonenverkehr ist mit der untergegangenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen; gegenüber dem EU-Nachfolgestaat Slowenien ist die Grenzabfertigung zudem durch Schengen entfallen.

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Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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