Deregulierung, aber richtig

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Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Vereinigtes Königreich)

· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. Nr. 135/1968 · in Kraft seit 1968-05-03

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Sichtvermerksbefreiung mit dem Vereinigten Koenigreich; nach dem Brexit ist das Vereinigte Koenigreich ein Drittstaat, mit dem eine visafreie Einreise legitim und reisefreundlich ist. Freiheitserweiternd, beizubehalten.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 — (Übersetzung) ↗ RIS

(Übersetzung) BRITISH EMBASSY VIENNA 3. April 1968 Exzellenz! Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland bereit ist, mit der Republik Österreich zur Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen dem Vereinigten Königreich und Österreich folgendes Abkommen zu schließen: (1) (a) Inhaber eines der nachstehend angeführten Reisedokumente dürfen, von welchem Ort immer, sichtvermerksfrei nach Österreich einreisen: (b) Inhaber eines der unter Absatz (a) (i) oder (ii) oben angeführten Reisedokumente sind ab ihrer Einreise nach Österreich berechtigt, sich sechs Monate im Gebiete der Republik Österreich aufzuhalten. Die Aufenthaltsberechtigung kann von der zuständigen österreichischen Behörde verlängert werden. (c) Inhaber eines der unter Absatz (a) (iii) oder (v) oben angeführten Reisedokumente sind ab ihrer Einreise nach Österreich berechtigt, sich drei Monate im Gebiete der Republik Österreich aufzuhalten. Diese Aufenthaltsdauer kann von der zuständigen österreichischen Behörde verlängert werden, wenn sich der Betreffende zuvor einen gültigen britischen Reisepaß, der auf seinem Umschlag die Aufschrift „British Passport“ trägt, b

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz