Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 238/1968 · in Kraft seit 1968-04-18

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses UN-Uebereinkommen schuetzt die eigenstaendige Staatsangehoerigkeit verheirateter Frauen und ist weiterhin geltendes, grundrechtlich bedeutsames Voelkerrecht.

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