Deregulierung, aber richtig

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Commonwealth Kriegsfriedhof in Klagenfurt (Indien)

· Vertrag – Indien · BGBl. Nr. 326/1968 · in Kraft seit 1968-08-17

49/10 Kriegsgräber · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel mit Indien sichert den völkerrechtlichen Status des Commonwealth-Kriegsfriedhofes in Klagenfurt dauerhaft. Das Abkommen schützt die Würde der Kriegstoten und stellt eine aktive, nicht einseitig kündbare internationale Verpflichtung Österreichs dar.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) INDISCHE BOTSCHAFT WIEN 10. Juli 1968 Exzellenz! Ich habe die Ehre, Eure Exzellenz davon in Kenntnis zu setzen, daß die Regierung von Indien den Wunsch hat, ein Abkommen mit der Österreichischen Bundesregierung über den Status des Commonwealth Kriegsfriedhofes in Klagenfurt, Kärnten, abzuschließen. 2. Deshalb habe ich nunmehr die Ehre, ein Abkommen zwischen der Regierung von Indien und der Österreichischen Bundesregierung, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen vorzuschlagen: 3. Wenn die vorstehenden Bestimmungen für die Österreichische Bundesregierung annehmbar sind, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß die vorliegende Note und die entsprechende Antwortnote Eurer Exzellenz als ein Abkommen zwischen der Regierung von Indien einerseits und der Österreichischen Bundesregierung andererseits betrachtet wird, das unverzüglich in Kraft tritt. Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner höchsten Wertschätzung zu erneuern. V. C. Trivedi m. p. Botschafter von Indien Seiner Exzellenz Dr. Kurt Waldheim Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten Wien DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Wien, am 10. Juli 1968 Exzellenz! Ich beehr

Anl. 1 — Lageplan ↗ RIS

Lageplan /Dokumente/Bundesnormen/NOR12059321/image001.png

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz