Commonwealth Kriegsfriedhof in Klagenfurt (Kanada)
· Vertrag – Kanada · BGBl. Nr. 124/1968 · in Kraft seit 1968-04-06
49/10 Kriegsgräber · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel mit Kanada regelt den völkerrechtlichen Status des Commonwealth-Kriegsfriedhofes in Klagenfurt und begründet dauerhafte Schutzpflichten Österreichs. Das Abkommen hat weiterhin operative Wirkung und dient einem legitimen Zweck.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) KANADISCHE BOTSCHAFT WIEN 28. Feber 1968 Exzellenz! Ich habe die Ehre, Eure Exzellenz davon in Kenntnis zu setzen, daß die Regierung von Kanada den Wunsch hat, ein Abkommen mit der Österreichischen Bundesregierung über den Status des Commonwealth Kriegsfriedhofes in Klagenfurt, Kärnten, abzuschließen. 2. Deshalb habe ich nunmehr die Ehre, ein Abkommen zwischen der Regierung von Kanada und der Österreichischen Bundesregierung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen vorzuschlagen: 3. Wenn die vorstehenden Bestimmungen für die Österreichische Bundesregierung annehmbar sind, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß die vorliegende Note und die entsprechende Antwortnote Eurer Exzellenz als ein Abkommen zwischen der Regierung von Kanada einerseits und der Österreichischen Bundesregierung andererseits betrachtet wird, das unverzüglich in Kraft tritt. Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. John Alexander McCordick m. p. Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Seiner Exzellenz, dem Herrn Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten Dr. Kurt Waldheim Wien DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE AN
Anl. 1 — Lageplan ↗ RIS
Lageplan betreffend das Grundstückt Nr. 207/3 in der Katastralgemeinde Waidmannsdorf im Gerichtsbezirk Klagenfurt /Dokumente/Bundesnormen/NOR12059312/image001.png
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz