Commonwealth Kriegsfriedhof in Klagenfurt (Australien)
· Vertrag – Australien · BGBl. Nr. 309/1967 · in Kraft seit 1967-07-05
49/10 Kriegsgräber · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel regelt den völkerrechtlichen Status des Commonwealth-Kriegsfriedhofes in Klagenfurt gemeinsam mit Australien. Das Abkommen sichert die Würde der Kriegsgräber und begründet dauerhafte internationale Verpflichtungen Österreichs, die nicht einseitig aufgehoben werden können.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) AUSTRALISCHE BOTSCHAFT WIEN 5. Juli 1967 Exzellenz! Ich habe die Ehre, Eure Exzellenz davon in Kenntnis zu setzen, daß die Regierung des Commonwealth von Australien den Wunsch hat, ein Abkommen mit der Österreichischen Bundesregierung über den Status des Commonwealth Kriegsfriedhofes in Klagenfurt, Kärnten, abzuschließen. 2. Deshalb habe ich nunmehr die Ehre, ein Abkommen zwischen der Regierung des Commonwealth von Australien und der Österreichischen Bundesregierung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen vorzuschlagen: (i) Die Regierung des Commonwealth von Australien gibt der österreichischen Bundesregierung bekannt, daß die Kriegsgräberkommission des Commonwealth (Commonwealth War Graves Commission) die einzige Organisation ist, die von ihr zur Obsorge für den Commonwealth Kriegsfriedhof in Klagenfurt, Kärnten, ermächtigt wurde. (ii) Die Österreichische Bundesregierung anerkennt die Zuständigkeit der Kriegsgräberkommission des Commonwealth zur Erledigung der ihr gemäß Ziffer (i) dieses Abkommens übertragenen Aufgabe im Sinne des Artikels 19 Ziffer 2 des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955, betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Öste
Anl. 1 — Lageplan ↗ RIS
Lageplan betreffend das Grundstück Nr. 207/3 in der Katastralgemeinde Waidmannsdorf im Gerichtsbezirk Klagenfurt /Dokumente/Bundesnormen/NOR12059071/image001.png
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz