Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigungsstellen (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 10/1965 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen richtet gemeinsame Grenzabfertigungsstellen ein und erleichtert den Grenzverkehr mit der Schweiz.

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