Grenzabfertigungsstellen (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 10/1965 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen richtet gemeinsame Grenzabfertigungsstellen ein und erleichtert den Grenzverkehr mit der Schweiz.
Kategorien
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