Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 278/1965 · in Kraft seit 1965-10-01
49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Uebereinkommen erleichtert die grenzueberschreitende Anerkennung von Namensaenderungen und dient der Verwaltungszusammenarbeit; es belastet Buerger nicht.
Kategorien
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