Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 278/1965 · in Kraft seit 1965-10-01

49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Uebereinkommen erleichtert die grenzueberschreitende Anerkennung von Namensaenderungen und dient der Verwaltungszusammenarbeit; es belastet Buerger nicht.

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