Deregulierung, aber richtig

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Internationaler Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 277/1965 · in Kraft seit 1965-10-01

49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Uebereinkommen regelt den internationalen Austausch von Auskuenften in Personenstandsangelegenheiten und dient legitimer zwischenstaatlicher Verwaltungszusammenarbeit ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

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