Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 276/1965 · in Kraft seit 1965-10-01
49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Uebereinkommen sieht die kostenlose Ausstellung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung vor und entlastet Buerger im grenzueberschreitenden Verkehr.
Kategorien
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