Deregulierung, aber richtig

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Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 275/1965 · in Kraft seit 1965-10-01

49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Uebereinkommen erleichtert die grenzueberschreitende Ausstellung von Personenstandsauszuegen fuer das Ausland und senkt buerokratische Huerden fuer Buerger. Es schraenkt keine Freiheit ein.

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